Wohnmobile am Fährhaus Fischerhütte

Zwei Wohnmobilstellplätze in urlaubiger Umgebung, mit den großen Seeschiffen hautnah

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Ein kleines Wohnmobil auf unserem Parkplatz

Gibt's noch Platz?

Die Bedeutung:

  • Bei Rot ist kein Kanalblick-Platz frei
  • Bei Grün gibt es einen oder zwei Plätze.
  • Ist die Ampel aus, ist das System kaputt...

Die Ampel wird von Euch selbst gesteuert. Dafür gibt es neben unserem Hauseingang eine kleine Schaltbox. Bitte niemals vergessen, bei An- und bei Abreise die Ampel auf die richtige Anzahl der freien Plätze zu schalten!

Eine Gewähr für die Richtigkeit der Anzeige oder gar einen Anspruch auf einen freien Platz gibt es also nicht. Aber keine Sorge, das klappt zu 98% richtig gut.

Wenn Ihr spät kommt, der Platz belegt ist, und Ihr so gar keine Lust auf weitere Suche habt, haben wir noch einen "Notplatz". Auch ruhig und schön, aber etwas vom Kanal weg, mit nur schmalem Blick auf den Kanal. Aber am nächsten Tag könnt ihr dann - für die nächste Nacht - gleich auf den kanalwärtigen Platz wechseln, sobald dort wer wegfährt... Der Notplatz wird von der Ampel nicht mit dargestellt. Er ist eigentlich immer frei.

...Wohnmobile willkommen...

Nachdem im Jahr 2021 alle beliebten freien Stellplätze entlang des Nordostseekanals gesperrt wurden, haben wir uns überlegt, dass wir auf unserem Hausparkplatz wenigstens für 1 bis 2 Wohnmobile Platz schaffen könnten.

Mittlerweile gibt es zwei separate Plätze, durch einen bepflanzten Friesenwall ein wenig getrennt, beide mit Blick nach vorn auf das Geschehen auf dem Kanal und auf die kleine Fähre nach Dithmarschen. Und wir erfreuen uns eines ungeahnt guten Zuspruchs!

Wenn allerdings die Ferienwohnung "Backbord" belegt ist, mögen wir den dortigen Gästen keine WoMo-Wand vor die Fenster plazieren, dann gibt es nur einen Platz (und den o.g. Notplatz).

Warum bieten wir keine Reservierung?

Ganz einfach: Wir müssten ein System für Vorauszahlungen installieren, diese überwachen, und jederzeit vor Ort sein, um bei anreisenden Wohnmobilen festzustellen, ob es eines mit Reservierung ist oder nicht, und es, wenn nicht, wegschicken, wenn der Platz reserviert wurde. Das heißt, wir müssten jederzeit einen "Parkwächter" vor Ort haben. Ganz abgesehen vom Zeitaufwand für Mailverkehr, Zahlungsüberwachung, Telefonate. Dafür kann man jemanden einstellen, wenn man einen Platz mit 50 Stellplätzen betreibt. Bei zwei Plätzen würde dieser Aufwand die möglichen Einnahmen um ein Vielfaches übersteigen!

Kurzum: Ihr müsst Euch mit der Ampel begnügen, die immerhin schon mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit zeigt, ob eine Anreise lohnt oder nicht. Wem das nicht genügt, der der muss halt auf die großen Platzanlagen zurückgreifen.

Dürfen wir das?

Ja, denn zwar verbietet das Schleswig-Holsteinische Landesnaturschutzgesetz pauschal jegliches "Aufstellen mobiler Unterkünfte" außerhalb dafür zugelassener Plätze (und ist damit strenger als in den anderen Bundesländern), aber:

Ein Zusatz gestattet eine Ausnahme: "Auf Grundstücken, die zum engeren Wohnbereich gehören, dürfen Zelte und sonstige bewegliche Unterkünfte nur für den persönlichen Gebrauch der Nutzungsberechtigten aufgestellt werden." Als Eigentümer des Grundstücks, das ohne Zweifel zum engeren Wohnbereich gehört, können wir nach BGB Nutzungsrechte aussprechen. Dieses erteilen wir Ihnen in Gestalt Gestalt des hier nachzulesenden Nutzungsvertrages.